Dr. Tomislav Sunic: „Das Völkerrecht definiert immer der Sieger!” Der Schlesier, Nr. 42, Oktober 21, 2011-10-25
„Der Schlesier” sprach mit dem kroatischen Publizisten und Politikwissenschaftler Dr. Tomislav Sunic
Frage: Herr Dr. Sunic, noch immer beschäftigen die Balkankriege der 90er Jahre und die damit in Zusammenhang gebrachten „Kriegsverbrechen” Öffentlichkeit und Justiz. Manchmal drängt sich dabei der Eindruck einer gewissen Einseitigkeit auf. Sehen wir das richtig?
Sunic: Nun, nach dem Ende der „heißen” Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien 1995 begann ein internationales Gefecht wechselseitiger Strafanklagen in Den Haag. Auf der obersten Sprosse der Leiter an beschuldigten Kriegsverbrechern steht eine beträchtliche Zahl serbischer Volkszugehöriger, darunter auch eine Zahl Kroaten und – ganz unten – einige Bosniaken. Diese „Straftrigonometrie” spiegelt den internationalen Wunsch nach quantifizierbarer Wiedergutmachung für die Kriegsfolgen auf dem Balkan wider. Mit ihrem Legalitätsprinzip und ihrem hypermoralistischen Standpunkt umgehen die internationalen Rechtsbegründer aber die Frage nach den Ursachen des Krieges auf dem Balkan.
Frage: Wie dürfen wir das verstehen?
Sunic: Sehen Sie, die sogenannte internationale Gemeinschaft konnte - oder wollte – während der vier Jahre Krieg auf dem Balkan den Aggressor nicht deutlich benennen bzw. den Namen des Aggressors und des Opfers nach dem herkömmlichen Freund-Feind-Schema nach Carl Schmitt klar bezeichnen. Mit der langjährigen Angleichung – oder Anpassung – des Opfers an den Aggressor suchen die internationalen Rechtbegründer noch immer nach einem rechtmäßigen Alibi für ihre politische Ohnmacht, ganz zu schweigen von einem reinen Gewissen angesichts des Fehlens ihres eigenen politischen (Un)willens. Daraus folgt: Wenn aus einem modernen internationalen Recht heraus irgendein Krieg als Bürgerkrieg (bellum civile) definiert wird, dann sei es gerechtfertigt, Opfer und Aggressor nebeneinander auf die Anklagebank zu setzen. Hier ist ein Paradoxon zu erkennen, weil zahlreiche Beschlüsse der Vereinten Nationen aus den siebziger Jahren jeder Nation das Recht auf die Selbstbestimmung zuerkennen – und zwar „with all available means”, mit allen verfügbaren Mitteln.
Im Falle Kroatiens war es nach dem Plebiszit vom Mai 1991 ganz klar, dass sich 95 Prozent der kroatischen Bürger für eine Loslösung von Jugoslawien entschieden hatten. Was bedeutet überhaupt „Verbrechen gegen die Menschlichkeit” und „Kriegsverbrechen”? In welchem Masse können die Vereinten Nationen und die Europäische Union objektiv und unbeteiligt sein, einerlei ob in Kroatien oder heute in Libyen? Eine erhebliche Zahl hoher serbischer Amtsträger, die vom Haager Tribunal als „Kriegsverbrecher” geführt werden und wurden, war bis 1996 auf unzähligen multilateralen Treffen in Genf und New York völkerrechtskonform vertreten. Wenn man sie heute wegen begangener Kriegsverbrechen belastet, dann verloren logischerweise ihre einstigen Unterschriften mit derselben „internationalen Gemeinschaft” noch rückwirkend jede Legitimität…
Frage: Wo liegt Ihre grundsätzliche Kritik am „Völkerrecht”, so wie es derzeit gehandhabt wird?
Sunic: Wie uns der große deutsche Völkerrechtler Carl Schmitt lehrte, unterschieden die europäischen Staaten im klassischen europäischen Völkerrecht in der Zeit vom Wiener Kongress 1815 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges strikt zwischen Zivilisten und Soldaten. Die gegnerische Seite wurde weder dämonisiert noch satanisiert, sondern immer juristisch als ,,gerechter Feind” (justus hostis) definiert. Der Begriff „Kriegsverbrecher” kam erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges auf. Den Anstoß dazu gaben amerikanische Juristen mit ihrer hypermoralistischen und alttestamentarischen Schwärmerei von der Heraufführung einer ahistorischen Welt. In welchem Masse jedem Zeitalter seine eigene Version der Wahrheit und seine eigene Lüge innewohnen, wird am internationalen Recht des Mittelalters deutlich. Im kanonischen Recht hatte über Jahrhunderte hinweg das Urteil über Piraten, Juden und Muslime Bestand, wonach es sich um ,,Abschaum des Menschengeschlechtes” (odium generis humani) handelte. Eine große Anzahl Christen bewegte sich über Jahrhunderte hinweg in dieser katholischen Rechtsakrobatik – und das fast bis zum Vatikanischen Konzil von 1966.
Aber auch das moderne Volkerrecht hat seine ungeschriebenen Klauseln vom „odium generis humani”, womit einige Politiker und Akademiker im Westen marginalisiert, ja dämonisiert werden sollen. Alle kritischen Äußerungen zur modernen Geschichtsschreibung, jede Kritik an der multikulturellen Gesellschaft führt beinahe zu einer neuen religiösen Ausgrenzung und Verfemung oder Achtung. Letztendlich stellt sich doch nicht die Frage, inwieweit ein Staat „gut” oder „schlecht” ist, sondern, wer das Völkerrecht definiert. Ist es ein Staat, der den Krieg gewinnt, oder einer, den ihn verloren hat? Sind Flucht und Vertreibung der 3,5 Millionen Sudetendeutschen im Jahre 1945 während der Schaffung des neuen Kunststaates Tschechoslowakei eine Art ethnische Säuberung – oder war es eine freiwillige Abreise der Deutschen aus dem Zuständigkeitsbereich einer fremden Jurisdiktion? Es gibt eine Fülle weiterer Beispiele für derlei juristische und historiographische Untiefen. Kommunistische Verbrechen, die sich gegen kroatische und deutsche Bürger im Mai 1945 und danach richteten, ebenso eine Reihe manipulierter Gerichtsprozesse im kommunistischen Jugoslawien waren Teil einer neuen Nachkriegs- Rache-Rechtsordnung. Dem Zusammenbruch des Kommunismus im gesamten ost-europäischen Raum zum Trotz ist es noch immer unmöglich, einen ehemaligen jugoslawischen Kommissar oder Apparatschik dafür vor Gericht zu bringen. Nicht ein einziger Altkommunist im heutigen Kroatien wurde wegen der Teilhabe an Verbrechen zur Rechenschaft gezogen.
Frage: Kann man die vielbeschworene „internationale Gemeinschaft” angesichts solcher Einseitigkeiten überhaupt ernstnehmen?
Sunic: Der angesehene amerikanische Politiker Senator Robert Taft sagte über das Nürnberger Tribunal im Jahr 1946, dass das Gericht einer Posse ähnle, da zwar über die Nazis Gericht gehalten werde, gleichzeitig aber im gesamten Gebiet von Osteuropa sich die Kommunisten der gleichen Methoden bedienten. Wenn heute von in Den Haag verdächtigten Kroaten die Rede ist, wäre es angebracht, einmal das Verteidigungsplädoyer des weltbekannten französischen Juristen Jacques Vergès zu lesen. Er war es, der 1987 in Lyon den ehemaligen Gestapo-Chef Klaus Barbie verteidigte. Vergès erklärte damals: Vergès erklärte damals: „Barbie ist nicht schuldig, weil es Verbrechen gegen die Menschheit seit Menschengedenken gibt.” Bei seiner Verteidigung Barbies griff Vergès die moderne liberale Rechtsidee an, die sich nicht allzu sehr vom Inquisitionsgericht unterscheide, da „Menschen aus der ehemaligen Wehrmacht und der SS zu unseren Hexen wurden”.
Frage: Welches Resümee Ziehen Sie als Kroate daraus?
Sunic: Nun, dass das internationale Gericht und die Weltverbesserer jahrzehntelang den Kerkerstaat Jugoslawien tolerierten, lag in geopolitischen Erwägungen begründet. Man soll doch nicht vergessen, dass einige hohe Politiker – gerade unter jenen, die unter den ersten waren, die Kroatien 1991 völkerrechtlich anerkannten, wie zum Beispiel der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl – sich zuvor ebenfalls unter den ersten befunden hatten – genau 11 Jahre zuvor, im Jahr 1980 die an der Beerdigung jenes Menschen teilnahmen, der jahrzehntelang Garant für ein „starkes und einheitliches” Jugoslawien war – nämlich des Diktators Josip Broz Tito. Das Völkerrecht ist nicht statisch, daher kann es auch nicht positivistisch sein. Es ändert sich stets entsprechend dem Zeitgeist und gemäß der Siegerrechtsordnung. Die Gräueltaten während des Balkankrieges sind nicht in der genetischen Natur der Serben, Kroaten oder Bosniaken begründet. Der Krieg auf dem Balkan war das unmittelbare Erzeugnis einer supranationalen kommunistischen Fehlgeburt, des sogenannten Jugoslawien, das 50 Jahre hindurch finanziell vom liberalen Westen abgeschirmt war. In einer fiktiven juristischen Einkreisung, analog etwa dem Szenario eines verlorenen Krieges, hätte eine hohe Zahl hochrangiger kroatischer Repräsentanten zum Tode verurteilt werden können. Genau wie im Jahre 1945 – nach dem verlorenen Krieg.
„Auctoritas – non Veritas facit legem”: „Macht schafft Recht, nicht Wahrheit.” Postmodernistisch bzw. philologisch auf Kroatisch gesprochen bedeutete dies – dass das größte Verbrechen, das ein Volk oder seine Regierung überhaupt begehen kann, ist: einen Krieg zu verlieren.
Herr Dr. Sunic, wir bedanken uns für dieses Gespräch und wünschen Ihnen alles Gute!
Das Gespräch mit Dr. Tomislav Sunic führte ,,Schlesier”- Redakteur Hartmut Meissner.
Dr. Tomislav Sunic wurde 1953 in Zagreb geboren. Prägend für seine Entwicklung war die Inhaftierung seines Vaters im kommunistischen Jugoslawien 1984-88. Sunic studierte Französisch, Englisch und Literaturgeschichte an der Zagreber Universität, arbeitete 1980 bis 1982 als Obersetzer in Algerien und übersiedelte dann in die USA, wo er seine Studien an der California State University, Santa Barbara, fortsetzte. 1988 Promotion im Fach Politikwissenschaft, seitdem Lehrtätigkeit an mehreren US-Hochschulen. Seit 1993 Verwendung auf mehreren Diplomatenposten im Ausland, u.a. in London, Kopenhagen und Brüssel; Lehrtätigkeit u.a. am Anglo- Amerikanischen Kolleg in Prag. Sunic ist außerdem Kulturberater der American Third Position Party und arbeitet heute als freier Publizist; zahlreiche Aufsätze in Zeitschriften des In- und Auslands. Sein jüngstes Buch „La Croatie; un pays par défaut?” erschien 2010 (Paris, Avatar).